14. Web de Cologne Networking – Entscheider diskutieren zum LSR in Köln
30 Nov 2012
Kaum ein Thema wird in der Verlags- und Medienwelt derzeit mehr diskutiert als das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ (kurz LSR). Wie im Virato Blog angekündigt, wurde der Gesetzesentwurf jetzt Thema im Bundestag. Gestern Abend war es dann soweit: Um 22:46 Uhr stand das LSR auf der Agenda in Berlin. Doch schon ein paar Stunden zuvor trafen sich Medienentscheider und Geschäftsführer in Köln (studio dumont) auf dem 14. „Web de Cologne Networking“. Im Mittelpunkt des Abends und Podiums stand die Frage „Schutz des geistigen Eigentums oder digitale Inhalte als Allgemeingut?“ – Moderiert von Joachim Frank (seit heute Chefkorrespondent DuMont.Schauberg-Gruppe) vertraten zwei Diskutanten ihre kontroversen Meinungen: Die Position des LSR-Gegners nahm Björn Schumacher ein, Gründungsmitglied der „Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang“ (ADIZ.org) und Erfinder des Social News Dienstes Virato; Gegenpol und LSR-Befürworter war Helmut Heinen, Präsident des BDZV.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Was spricht für das LSR? – Thesen von Helmut Heinen
Stellvertretend für die deutschen Zeitungsverlage vertritt Herr Heinen die Meinung, dass bereits kleinste Textteile von redaktionellen Inhalten schützenwert seien. Kommerzielle Anbieter, die diese Textteile verwenden, sollen dafür zahlen. Die Abwicklung könne eventuell durch eine Verwertungsgesellschaft durchgeführt werden, dazu müsse man einzelne Gespräche über faire Lösungen mit Services wie Virato führen. Google sei eindeutig zu mächtig und dürfe seine marktbeherrschende Stellung nicht zu Lasten der Verlage in Deutschland ausnutzen. Angeblich ginge es bei dem LSR nicht darum, die Nutzung von redaktionellen Verlagsinhalten durch Dritte zu verbieten sondern darum, sich über die Nutzung zu „verständigen“.
Dies wird natürlich die Frage auf, warum Verlage sich dann nicht bereits heute von Suchmaschinen fernhalten – sondern im Gegenteil, ein großes Interesse haben, darin aufzutauchen und Meta Descriptions aufwendig formulieren. Die Antwort ist vielleicht so einfach wie banal: Weil die Verlage von der (kostenfreien) Sichtbarkeit im Web über Google & Co. profitieren. Nicht selten erreicht die Hälfte der Online-Leserschaft Verlagsbeiträge über Intermediäre – dazu gehören Suchmaschinen, ebenso wie News-Aggregatoren oder Blogs.
Warum ist ein LSR nicht der richtige Weg? – Thesen von Björn Schumacher
Die Informationsfreiheit in Deutschland muss weiterhin gewährleistet werden, dies wäre mit der Inkraftsetzung des LSR deutlich gefährdet, ebenso die Meinungsbildung. Komplette Texte von Verlagen bzw. Journalisten sind sicherlich schützenswert, allerdings nicht der Titel oder die Snippets. – Und diese können bereits heute von Verlagen selbst bestimmt werden, ohne dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf. Schließlich „klauen“ Suchmaschinen und News-Aggregatoren nicht Texte von Verlagen, sondern nutzen Titel/Teaser von seitens der Verlage zur Verfügung gestellten Suchmaschinentexte. Allerdings müssen Grauzonen im Urheberrecht beseitigt werden (z.B. das Paperboy-Urteil als Teil des Urheberrechts verankern), damit junge innovative Unternehmen am Markt auch eine Chance haben – ohne dabei auf die Hilfe von mehreren Anwälten angewiesen zu sein. Statements von weiteren ADIZ.org-Gründungsmitgliedern hier.
Sicherlich war nicht das Ziel des 14. „Web de Cologne Networking“, eine einvernehmliche Meinung zum LSR herzustellen. Dafür ist das Thema zu komplex, risikoreich und versehen mit einem zu „bitteren Beigeschmack“ – insbesondere für die Startup- und Unternehmensszene der digitalen Wirtschaft in Deutschland.
Bevor das Networking in den gemütlichen Teil des Abends überging, sollten die Referenten einschätzen, ob sich das LSR durchsetzt – oder nicht. Björn Schumacher tippte, dass das Gesetz zu 55% NICHT in Kraft tritt; Helmut Heinen wettete dagegen und schätzt ebenfalls zu 55%, dass sich das Gesetz sehr wohl durchsetzt. Es bleibt spannend, wir drücken aktiv die Daumen und wünschen Björn den richtigen Riecher…
Was hat Virato mit dem LSR zu tun?
Auch Virato wäre vom aktuellen Gesetzesentwurf zum LSR betroffen und setzt sich pro-aktiv mit ADIZ.org für eine Verhinderung des Gesetzes ein. Sollte das LSR in Kraft treten, könnte Virato.de ebenso wie andere Suchmaschinen und News-Aggregatoren in dieser Form nicht weiter bestehen (Warum?). Wir wünschen uns Newstransparenz und Informationsfreiheit für Internetnutzer – und diese wären aktuell durch ein LSR gefährdet.



